Der Verein

Der VereinLebenshilfe Witten e.V.
Dortmunder Str. 75
58453 Witten
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SoVD-Lebenshilfe - Über uns

Die Werkstatt der SoVD-Lebenshilfe gGmbH ist eine nach § 136 SGB IX anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen in Witten und dient dem behinderten Menschen zur ... mehr

In leichter Sprache

In leichter Sprache
Wir wollen, dass uns alle verstehen, deshalb nun auch unsere neue Rubrik "In leichter Sprache" mehr

Start . Kinder . Integrationshilfe . Finanzierung

Finanzierung

Integrationshilfe kann entweder über den Sozialhilfeträger
(nach §54 SGB XII) oder über den Jugendhilfeträger
(nach §35a SGB VIII) finanziert werden.

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Dafür stellen die Eltern einen formlosen Antrag bei der zuständigen Behörde. Diese trägt nach Bewilligung die Kosten für den Integrationshelfer.
Gleichzeitig informieren die Eltern den Familienunterstützenden Dienst (FUD) der Lebenshilfe in Witten, die dann eine geeignete Integrationskraft für ihr Kind einstellt.