Finanzierung
Elternbeitrag
Alle Eltern zahlen für ihr Kind einen monatlichen Beitrag, dessen Höhe vom Elterneinkommen, dem Alter des Kindes sowie der gewünschten Stundenzahl abhängig ist. Eine aktuelle Liste ist im Servicebereich der Website und im Download sowie vor Ort einzusehen.
Kostenübernahme
Die behinderten Kinder haben nach dem Bundessozialhilfegesetz einen Anspruch auf Wiedereingliederungshilfe. Über ein amtsärztliches Gutachten ist hierzu ein Antrag beim (über-)örtlichen Jugendhilfeträger zu stellen.
Für alle Kinder ist ein Kostenbeitrag nach dem Kinder-Bildungsgesetz (KiBiz) zu leisten. Darüber hinaus ist lediglich ein angemessener Beitrag für das Mittagessen zu entrichten.
Für jedes Kind werden für Bastel- und Spielmaterialien € 2 pro Monat eingesammelt.


