Finanzierung
Heilpädagogische Gruppen
Die Kinder der genannten Zielgruppen haben nach dem Bundessozialhilfegesetz einen Anspruch auf Eingliederungshilfe. Kostenträger ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Über das örtliche Jugendamt müssen die Eltern einen Antrag auf Übernahme der Kosten stellen, das Jugendamt leitet diesen dann weiter an das Landesjugendamt in Münster. Von dort kommt dann auch die Genehmigung des Antrages. Der Kindergarten ist für die Eltern kostenlos. Nur für das Mittagessen entfällt ein täglicher Kostenbeitrag.
Bei dem gesamten Antragsverfahren unterstützen wir Sie selbstverständlich gerne.


