Finanzierung
Die Plätze für unsere Kleinen werden, anders als in den heilpädagogischen Gruppen, nicht über den Landschaftsverband finanziert.
Grundlage für die Finanzierung ist das neue Kinderbildungsgesetz (KiBiz).
Das bedeutet, dass die Eltern, je nach Einkommen, einen Beitrag zahlen müssen, wie es auch für jeden Regelkindergarten gilt.
Eltern mit sehr geringem Einkommen können von dem Beitrag befreit werden. Für das tägliche Mittagsessen müssen alle Eltern einen Beitrag entrichten.
Auch hier muss der Antrag für einen Platz über das örtliche Jugendamt gestellt werden. Bei der Antragstellung helfen wir Ihnen gern.


