Werkstatt-Rat und Frauen-Beauftragte

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Jede Werkstatt für Menschen mit Behinderung muss einen Werkstatt-Rat haben.

 

Das steht im Gesetz.

Der Werkstatt-Rat ist eine Gruppe von Beschäftigten.

Bei uns sind das 5 Beschäftigte.

Sie werden von allen gewählt.

Alle vier Jahre.

 

Der Werkstatt-Rat hilft Beschäftigten:

Wenn sie ein Problem haben.

Wenn sie einen Vorschlag machen wollen.

Und der Werkstatt-Rat darf mitreden:

Bei der Werkstatt-Ordnung.

Beim Essen.

Bei Ausflügen.

Und bei vielen anderen Sachen.

 

Unsere Werkstatt hat eine Frauen-Beauftragte.

Das ist ein schweres Wort.

Sie arbeitet in der Werkstatt.

Und sie hilft den anderen Frauen in der Werkstatt.

Wenn sie ein Problem haben.

HIER kann man in Leichter Sprache lesen:

Welche Aufgabe die Frauen-Beauftragte hat.