Büro für Leichte Sprache

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Unser Büro

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Unser Büro für Leichte Sprache gehört zur SoVD-Lebenshilfe gGmbH. Wir nutzen seit vielen Jahren die Leichte Sprache und haben umfangreiche Erfahrung in der Übersetzung und Prüfung. Nahezu alle Inhalte unserer Homepage sind in Leichter Sprache verfügbar.

In diesem Jahr, 2024, stellen wir uns neu auf und nutzen unsere Erfahrung für ein eigenes Büro für Leichte Sprache.

Unsere Übersetzer*innen und Prüfer*innen, die aus unterschiedlichen Bereichen unserer Einrichtungen kommen und mit denen wir auf langjährige Zusammenarbeit zurückblicken, sind ausnahmslos zertifiziert und dürfen das Siegel für Leichte Sprache vergeben.

 

Was ist Leichte Sprache?

Viele Menschen haben noch nie von Leichter Sprache gehört. Dabei ist sie ein wichtiger Bestandteil für eine gelungene Inklusion aller Menschen, die Schwierigkeiten beim Lesen und Verstehen haben. Leichte Sprache gibt es seit den 60er Jahren, es gibt sie in Schriftform und in gesprochener Form.

Viele Texte in unserem Alltag sind komplex, schwer verständlich und damit nicht barrierefrei.
Anders als einfache Sprache folgt Leichte Sprache festen Regeln.

Sie vereinfacht Inhalte und erklärt sie mit Bildern. Kurze Sätze, große Schrift und die Erklärung schwieriger Begriffe erleichtern das Lesen und das Verständnis. So bekommen zahlreiche Menschen Zugang zu wichtigen Informationen.

Zu den wichtigsten weiteren Regeln gehört das Vermeiden von allem, was schwer verständlich ist:

·         lange Wörter und Fremdwörter

·         Passiv, Dativ oder Konjunktiv

·         Synonyme, Abkürzungen und Sonderzeichen

·         Bezüge und Verweise

Wichtig ist auch die besser lesbare Darstellung von Zahlen und Daten und auch Adressen.

Ebenfalls wichtig ist die gute Erkennbarkeit. Dies erfordert neben großer Schrift, größerem Zeilenabstand und sinnvollen Zeilenumbrüchen vor allem eine übersichtliche und kontrastreiche Darstellung. Papier sollte matt und nicht durchscheinend sein.

Damit die Texte den Bedürfnissen der Zielgruppe entsprechen, wird jede Übersetzung unseren erfahrenen Prüfer*innen vorgelegt und gegebenenfalls angepasst. Unsere ausgebildeten Prüfer*innen sind Menschen mit Unterstützungsbedarf, die immer das letzte Wort haben. Denn nur sie können beurteilen, ob die Inhalte leicht verständlich sind. Sie sind Expert*innen in eigener Sache.

Dies ist ein Textbeispiel in Leichter Sprache:

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An wen richtet sich Leichte Sprache?

Die Zielgruppe für Texte in Leichter Sprache ist groß.

In Deutschland leben über 6,2 Millionen gering literalisierte Menschen, die aufgrund unterschiedlicher Beeinträchtigungen Probleme mit dem Lesen und Schreiben haben.

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Diese Menschen sind auf Leichte Sprache angewiesen:

Menschen mit

♦  Behinderung

♦  Lernschwierigkeiten

♦  Legasthenie

♦  Aphasie

♦  Demenzerkrankung

♦  Migrationshintergrund

♦  geringen Deutschkenntnissen

sowie funktionale Analphabeten.

 

Tatsächlich nutzt es aber allen, wenn Texte schnell lesbar und leicht verständlich sind.

Wer hat sich nicht schon einmal über komplizierte Bedienungsanleitungen oder unverständliches Amtsdeutsch geärgert? Manchmal hat man auch wenig Zeit und wünscht sich kurze Zusammenfassungen, die die wichtigsten Inhalte wiedergeben.

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Was übersetzen wir?

Wir übersetzen und prüfen

♦  Formulare

♦  Flyer und Broschüren

♦  Verträge

♦  Gesetzestexte

♦  Onlinetexte

♦  Patienteninformationen

und vieles mehr.

 

Jeder Text kann in Leichte Sprache übersetzt werden.

Am Anfang steht immer eine umfangreiche Beratung, um Ihre speziellen Wünsche und Bedürfnisse erfassen und umsetzen zu können.

Dabei spielen viele Faktoren eine Rolle:

  • Gibt es eine Vorlage in schwerer Sprache oder soll es ein ganz neuer Text werden?
  • Geht es um Print oder um digitale Medien?
  • Welchen Umfang darf der fertige Text haben?
  • Welches Layout soll gewählt werden?
  • Welche und wie viele Bilder sollen eingefügt werden?
  • Entstehen für die Bilder eventuell zusätzliche Kosten?
  • Wer ist das Zielpublikum?
  • Ist Gendern gewünscht?
  • Soll die Übersetzung ein Qualitäts-Siegel für Leichte Sprache erhalten?

und vieles mehr…

 

Zu unserem Team gehört eine erfahrene Grafikerin. Sie kümmert sich um das Layout und bietet darüber hinaus einen ganz besonderen Service an:

Wenn der Bilderpool der Lebenshilfe Bremen, den wir standardmäßig verwenden, für Ihre Bedürfnisse nicht ausreicht oder Sie ganz spezielle personalisierte Piktogramme benötigen, erstellt sie diese nach Ihren genauen Vorstellungen.

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Unsere Kund*innen

  • Öffentliche Einrichtungen wie Ämter, Behörden und Verwaltung
  • Öffentliche Träger wie Krankenhäuser, Kitas, Schulen, Universitäten
  • Kranken- und Pflegedienste
  • Unternehmen der Touristik
  • Bildungseinrichtungen, Einrichtungen der Gesundheitsversorgung, Sport-, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Banken, Parteien. Gastronomische und touristische Einrichtungen, Anbieter von Freizeitangeboten und viele mehr.

Aber auch private Firmen und Anbieter sollten Texte in Leichter Sprache verwenden, damit im Idealfall alle Mitteilungen barrierearm und inklusiv sind. Dies betrifft insbesondere auch Firmen, die ihrer allgemeinen Verpflichtung zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen nachkommen. Mit Leichter Sprache könnten sie diesen Beschäftigten wichtige Infos zuteil werden lassen. Nur so gelingt umfassende Inklusion, die anderenfalls nicht möglich wäre.

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Gesetzliche Bestimmungen

Viele finden: Leichte Sprache ist eine gute Sache, fragen sich jedoch, ob sie verpflichtet sind, Inhalte in Leichter Sprache anzubieten und damit auch, die damit verbundenen Kosten für die Übersetzungen zu tragen.

Der Gesetzgeber nimmt gerade öffentliche Träger in die Pflicht und ordnet in Gesetzen eine barrierefreie Sprache an.

Für Private gibt es derzeit leider noch keine gesetzliche Verpflichtung, Inhalte in verständlicher Sprache anzubieten, was eigentlich jedoch in einer inklusiven Gesellschaft selbstverständlich sein sollte.

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Neben einer weiteren Verstärkung der gesetzlichen Vorgaben setzen wir auf Aufklärung, zunehmende Einsicht und in der Folge einer Erweiterung der Angebote in Leichter Sprache.

Denn schließlich sollten Aufwand und Kosten kein Grund sein, Menschen eine selbstbestimmte Teilhabe zu verwehren.

Unser Ziel ist es dazu beizutragen, dass in Zukunft wichtige Informationen ALLEN Menschen zugänglich sind.

 

Wichtige Vorgaben zur Verwendung von Leichter Sprache finden sich in diesen Gesetzen:

1.    BITV 2.0. Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung des Bundes

2.    BGG Behindertengleichstellungsgesetz

3.    ISG Inklusionsstärkungsgesetz NRW

4.    KHV Kommunikationshilfeverordnung NRW BTHG Bundesteilhabegesetz

1. BITV 2.0. Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung des Bundes

https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/BITV_2.0.pdf

Die BITV schreibt explizit vor, dass Träger öffentlicher Belange auf der Startseite ihres Internetauftritts folgende Inhalte in Leichter Sprache bereitzustellen haben:

1.    Informationen zu den wesentlichen Inhalten

2.    Hinweise zur Navigation

3.    eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit

4.    Hinweise auf weitere in diesem Auftritt vorhandene Informationen

in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache.

Dabei sollen die Inhalte, entsprechend der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), einem internationalen Standard der EU für öffentliche Stellen, hinsichtlich der Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit Verständlichkeit und Robustheit barrierefrei sein.

Details der WCAG finden Sie hier:

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2. BGG  Behindertengleichstellungsgesetz

Vorgaben zum Thema barrierefreie Sprache gibt es in den Paragrafen 9 und 11, sie gelten auf Bundesebene für Träger öffentlicher Gewalt:

§ 9 regelt das Recht auf Angebote mit Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen

§11 benennt Vorgaben hinsichtlich der Verständlichkeit und Leichter Sprache

Beide Paragrafen besagen, dass Bescheide, Verfügungen, Verträge und Erläuterungen in „einfach verständlicher Sprache“ angeboten werden sollen und auf Wunsch oder Verlangen der Berechtigten Erläuterungen auch in Leichter Sprache angeboten werden sollen.

 

3. KHV Kommunikationshilfeverordnung NRW nach dem BGG

https://www.gesetze-im-internet.de/khv/KHV.pdf

Die KHV sieht geeignete Kommunikationsformen wie Gebärdensprache, Leichte Sprache und Bebilderungen zum besseren Verständnis auf Verlangen der Berechtigten vor.

Weitere Vorgaben stehen in der Verordnung zur Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren nach dem Behinderten-gleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Kommunikationsunterstützungsverordnung).

 

4. ISG Inklusionsstärkungsgesetz NRW (seit 2016)

 

5. BTHG Bundesteilhabegesetz

https://www.gesetze-im-internet.de/bthg/

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Unser Team

Übersetzer*innen:

Unsere 7 Übersetzer*innen kommen aus unterschiedlichen Bereichen unserer Einrichtungen und arbeiten seit vielen Jahren mit Leichter Sprache. Sie alle haben sich in Fortbildungen für das Übersetzen und Prüfen qualifiziert.

Prüfer*innen:

yZurzeit arbeiten 9 Prüfer*innen für das Büro für leichte Sprache.

Das neue Vorhaben stellt ein inklusiv ausgerichtetes Arbeitsangebot dar, das den Beteiligten eine aktive Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht. Ein erfolgreiches Büro für Leichte Sprache wird unseren bislang neun Prüfer*innen die Chance geben, ihren eigenen wichtigen Beitrag zu einer inklusiveren Gesellschaft zu leisten. Ein Mitwirken an Übersetzungsprojekten, von denen auch andere Menschen profitieren, bestätigt unsere Prüfer*innen, erfüllt sie mit Stolz und fördert ihr Selbstwertgefühl. Dieses Mitwirken gibt den Prüfer*innen die Möglichkeit, etwas zurückzugeben und selbst für das zu stehen, was die Lebenshilfe ausmacht: Menschen zu helfen, selbstbestimmt zu leben.

Alle Mitarbeiter sind zertifiziert und dürfen das Siegel für Leichte Sprache vergeben.

Kontakt

Samira Dräbing
Tel 02302 28 95 412
Fax 02302 28 95 450
Kontaktformular

Cordula Rode
Tel 02302 28 95 165
Fax 02302 28 95 180
Kontaktformular

Homepage: www.lebenshilfe-witten.de

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