Die Zusammenarbeit mit der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) hat für unsere Kund*innen viele Vorteile, die wir Ihnen hier erläutern möchten.

Vorteile und Kostenersparnis

Qualität

Bei uns stehen sowohl die Menschen als auch die Produkte im Mittelpunkt.

Qualität heißt für uns zum einen…

– Qualität der Betreuung und Pflege,
– Qualität der beruflichen Förderung,
– Qualität des therapeutischen und soziokulturellen Angebots.

Aber auch…

– Qualität der Produkte, die hergestellt werden,
– Qualität der Dienstleistungen, die erbracht werden.

 

Beste Qualität zu marktgerechten Preisen zu liefern, dabei die Menschen, die uns anvertraut sind, bestmöglich zu fördern und trotzdem termintreu zu fertigen:

Das sind die Herausforderungen, denen wir uns stellen.

In einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess reflektieren wir unsere Aufgaben und unser Selbstverständnis. Wir suchen und finden Möglichkeiten, um unsere Arbeit permanent an die sich ändernden Rahmenbedingungen anzupassen, für unsere Kund*innen, für die bei uns beschäftigten Menschen mit Behnderung und für unsere Mitarbeiter*innen.

Ausgleichsabgabe & Umsatzsteuer

Hintergrund:

Die Ausgleichsabgabe betrifft private und öffentliche Arbeitgeber*innen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen. Die Beschäftigungspflicht von Menschen mit Schwerbehinderung liegt bei mindestens 5%.

Es ist jedoch nicht immer möglich, geeignete Mitarbeiter*innen mit Schwerbehinderung zu finden, welche die gewünschten Qualifikationen erfüllen. Wenn diese Beschäftigungsquote nicht erfüllt wird, müssen die Arbeitgeber*innen für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz für Menschen mit schwerer Behinderung eine Ausgleichsabgabe zahlen.

Chance:

Arbeiten Sie MIT UNS – senken Sie Ihre Ausgleichsabgabe!!! Denn: Arbeitgeber*innen, die zur Ausgleichsabgabe verpflichtet sind, können ihre Zahlungspflicht ganz oder teilweise auch dadurch erfüllen, dass sie anerkannten Werkstätten für Menschen mit Behinderung Aufträge erteilen.

50% der enthaltenen Arbeitsleistung kann an der zu zahlenden Ausgleichsabgabe abgesetzt werden.

Achtung!

In vielen Firmen läuft die Zahlung der Ausgleichsabgabe über die Buchhaltung. Häufig ist die Einkaufsabteilung nicht über die Höhe dieser Ausgleichsabgabe informiert! Dadurch wird die Chance zur Einsparung der Kosten nicht genutzt!

Denn:

Ausgleichsabgabe – können Sie sich sparen! Wir freuen uns darauf, für Sie zu arbeiten und beraten Sie gerne! Lassen Sie sich von uns ein individuelles Angebot erstellen!

Ermäßigte Umsatzsteuer

Für Waren oder Dienstleistungen einer gemeinnützigen GmbH kommt lediglich ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von derzeit 7% zum Tragen.

 

 

Soziales Engagement

Was wird durch Ihr persönliches Engagement bewirkt?

  1. Durch die Kontinuität der Aufträge wird durchgehende Beschäftigung gewährleistet.
  2. Unsere Beschäftigten haben dadurch eine wichtige Aufgabe, die eine feste Tagesstruktur und eine persönliche Perspektive schafft.
  3. Das Selbstwertgefühl der Beschäftigten wird nachhaltig gestärkt.
  4. Die Beschäftigten haben durch Ihr Engagement die Möglichkeit, am Arbeitsgeschehen teilzuhaben.
  5. Darüber hinaus werden die berufliche Rehabilitation und das Angebot von Praktikumsplätzen ermöglicht.

Vielen Dank!

Ansprechpartner

SoVD-Lebenshilfe gGmbH

Husam Shahin
Zentrale Finanzen

Tel.: 02302 – 2895 – 128
Fax: 02302 – 2895 – 400