Anfang Juni fand die diesjährige Jahreshauptversammlung der Lebenshilfe Witten im Pflanzraum an der Dortmunder Straße statt.

Am Anfang stand, nach der Begrüßung durch den Vorstandsvorsitzenden Friedrich Karl Kamplade, wie immer der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Solidaris Revisions-GmbH für das vergangene Jahr. Präzise und gut verständlich präsentierte Herr Stefan Lödding als Vertreter der Solidaris die Ergebnisse. Er bescheinigte der Lebenshilfe eine sehr solide Vermögens- und Finanzlage. Den stärksten Zuwachs weist die Frühförderung aus, einen starken Anstieg bei der Ertragslage hat FliWi zu verzeichnen, was dem Kita-Rettungspaket 2018 zu verdanken ist. Die Genehmigung für den Jahresabschlussbericht wurde von den anwesenden Stimmberechtigten einstimmig erteilt.

Nach der Verlesung des Sitzungsprotokolls des vergangenen Jahres, das einstimmig angenommen wurde, bat Herr Kamplade im Auftrag von Herrn Dr. Günther Boheim, stellvertretender Vorstandsvorsitzender, um eine Gedenkminute für den im Vorjahr verstorbenen Heinz Maly. Herr Dr. Boheim erinnerte daran, dass Heinz Maly der Lebenshilfe in ihren Anfängen freundlicherweise Räumlichkeiten in der Martin-Luther-Gemeinde, in der er tätig war, zur Verfügung gestellt hatte und der Verein ihm dafür große Dankbarkeit schulde.

In dem anschließenden Bericht der Vorstandsvorsitzenden sprach Herr Kamplade zahlreiche Themen an und dankte Frau Rode für die diesjährigen Berichte aus der Arbeit, die an die Mitglieder verteilt wurden. Das neue Bundesteilhabegesetz, das 2022 in Kraft treten wird, sorgt für Unsicherheit. Besonders die Frühförderung wird davon stark betroffen sein, da nach Inkrafttreten des Gesetzes nach einer gewissen Übergangszeit wohl alle Genehmigungsverfahren beim LWL liegen werden. Geschäftsführer Herr Dr. Dieter König brachte zur Sprache, dass auch der Betreuungsbereich für erwachsene Menschen mit Behinderung vom neuen BTHG betroffen sein wird – man warte für konkrete Informationen auf den längst überfälligen Landesrahmenvertrag, der nun für Juli 2019 angekündigt sei.

Auch die Wasserschäden in der Kita Wannen und im SMB waren ein Thema. Herr Dr. Boheim erklärte, warum es im Wannen immer zu solchen Schäden kommt: Während das Backsteingebäude gut renoviert ist, ist der Anbau, in dem sich die meisten Räumlichkeiten der Kita befinden, weitestgehend im Originalzustand. Bei der Übernahme von der Stadt Witten habe man fälschlicherweise darauf vertraut, dass auch dieser Gebäudeteil renoviert sei. Der aktuelle Wasserschaden, der Flur, Küche und Turnhalle betrifft, wird, wenn alles nach Plan läuft, zum Beginn des Kindergartenjahres im August vollständig behoben sein. Herr Kamplade dankte Frau Heimann und ihrem Team für die immense Zusatzarbeit.

Der Wasserschaden im ehemaligen SMB (jetzt BBU – Bereich Besonderer Unterstützungsbedarf) im Altbau hingegen ist so umfangreich, dass ein Neubau die einzig sinnvolle Alternative ist. Geplant ist ein zweigeschossiger Neubau. Die Planungen stehen bereits, der Bauantrag wird noch im Juni 2019 eingereicht.

Die Renovierung der neuen Räume an der Westfalenstraße sind hingegen abgeschlossen, der Umzug der ambulanten Dienste ist erfolgt.

Im nächsten Jahr stehen bei der Lebenshilfe zwei wichtige Jubiläen an: Der Verein wird 60 Jahre alt, die Stiftung des Vereins, die Martina-Boheim-Stiftung, feiert ihr zehnjähriges Bestehen.

Am Ende seines Berichtes rief Herr Kamplade noch alle Anwesenden dazu auf, für das neue Projekt der Kita Schatzkiste im Internet abzustimmen: Die Dr. Hans Riegel-Stiftung sucht bundesweit fünf Kindertageseinrichtungen, die im Rahmen des bestehenden Profils den MINT-Bereich (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) stärken möchten. Die Schatzkiste hat es bereits unter die ersten 20 Bewerber geschafft und braucht nun jede Stimme für das Projekt „Forscher-Füchse“. Hier ist der Link zur Abstimmung.

Nach der Entlastung des Vorstands und der Beauftragung der Solidaris GmbH für den Jahresabschlussbericht 2019 stellte Herr Dr. Boheim den Bericht der Martina-Boheim-Stiftung für das Jahr 2018 vor: Neben dem aktuellen Vermögensstand der Stiftung, die im vergangenen Jahr mit rund 30.000 Euro Projekte und Freizeitmaßnahmen von Einrichtungen und Betrieben im Verbund der Lebenshilfe Witten unterstützt hat, wies auch er auf das bevorstehende Jubiläum im nächsten Jahr hin. Geplant sei eine Feier mit Musik, Unterhaltung und Essen für die Bewohner der Wohngemeinschaften und des BeWo am 9. November.

Unter TOP 9 der Tagesordnung stand ein besonders wichtiger Punkt: Der Vorstand stellte zwei mögliche Satzungsänderungen vor.

Die Änderung in § 2 ist dem neuen Bundeteilhabegesetz geschuldet: Durch die Änderung der Zuständigkeiten wird der Verein quasi wider Willen zum „Vermieter“. Deshalb ist ein entsprechender Zusatz nötig, der diese Vermietung regelt, ohne dass dadurch die Gemeinnützigkeit des Vereins gefährdet wird.

Komplizierter war die vorgeschlagene Änderung des § 9 der Satzung, der Ablauf und Beschlussfassung der Mitgliederversammlung regelt. Um Manipulationen durch Vorgesetzte zu verhindern, die in anderen Lebenshilfen bereits vereinzelt vorgekommen sind, sollte festgelegt werden, dass die Zahl der Angestellten, die stimmberechtigte Vereinsmitglieder sind, nicht die Zahl derjenigen Mitglieder übersteigen darf, die nicht bei der Lebenshilfe Witten angestellt sind: Sofern Angestellte und Honorarkräfte des Vereins und der mit ihm verbundenen rechtlichen Einheiten mehr als die Hälfte der Stimmen repräsentieren, soll das Stimmengewicht jedes einzelnen anderen stimmberechtigten Mitglieds gleichmäßig um den Faktor erhöht werden, der zu einer Gleichheit der Stimmen beider Gruppen führt. Obwohl diese Regelung rein prophylaktisch wäre, sorgte sie bei der Jahreshauptversammlung für eine längere Diskussion. Am Ende erreichte der Antrag auf die Änderung des § 9 in der folgenden Abstimmung nicht die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit und wurde damit abgelehnt. Die Änderung des § 2 hingegen wurde mit einer großen Mehrheit beschlossen.

Im Anschluss an die Abstimmung über die vorgestellten Satzungsänderungen schloss sich die Vorstandswahl an. Herr Kamplade, der im vorigen Jahr den Vorsitz des Vorstands nur für die Restlaufzeit eines Jahres übernommen hatte, wurde nun für die volle anstehende Amtszeit von drei Jahren gewählt. Herr Harald Herrmann (Kassenwart) und Frau Cäcilie Szonn (Elternvertreterin) wurden ebenfalls wiedergewählt. Herr Frank Fenske als gewählter Berater des FCL-Vorstands wurde erneut als Mitglied des Vereinsvorstands bestätigt.

Unter dem Punkt „Sonstiges“ lud Herr Hebenstreit alle Anwesenden herzlich ein zum Gottesdienst in der Johanniskirche am 30. Juni, bei dem die Band POPCORN für die musikalische Begleitung sorgt.